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Einen Abfallbeauftragten nach § 54 KrW- AbfG brauchen:

Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 4 BImSchG, Betreiber von Anlagen, in denen regelmäßig besonders überwachungsbedürftige Abfälle anfallen sowie Betreiber ortsfester Sortier-, Verwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlagen und Abfallbesitzer im Sinne des § 26 KrW-/AbfG einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Abfall bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art oder Größe der Anlagen erforderlich ist.

Die Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall sind im § 55 KrW-/AbfG geregelt. Er berät den Betreiber und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Kreislaufwirtschaft und die Abfallbeseitigung bedeutsam sein können.

Mit uns können Sie dieser Verpflichtung nachkommen.Im Moment bereiten wir die Inhalte für diesen Bereich vor. Um Sie auf gewohntem Niveau informieren zu können, werden wir noch ein wenig Zeit benötigen. Bitte schauen Sie daher bei einem späteren Besuch noch einmal auf dieser Seite vorbei. Vielen Dank für Ihr Interesse!


Umweltschutz steht oft ganz hinten an. Wir zeigen Ihnen, wie Sie in Ihrem Betrieb aktiv zum Umweltschutz beitragen und dabei auch noch Kosten senken können. Abfallmanagement, d.h. die systematische Erfassung und Organisation des betrieblichen Abfallwesens ist aus mehreren Gründen sinnvoll: Steigende Entsorgungskosten Verringerte Entsorgungsmöglichkeiten striktere rechtliche Vorgaben Interesse von Auftraggebern Interesse der Anwohner an Umweltauswirkungen der Unternehmen und damit auch für deren Abfälle Thematisierung in den Medien

Ein umfassendes Abfallmanagement betrachtet nicht nur die kostenintensiven Abfallarten sondern alle Abfälle und deren Entstehungsprozesse.

Wir analysieren und optimieren Ihre Entsorgungssituation und zeigen Ihnen, wie Sie beispielsweise schon allein durch die richtige Konfiguration der Behälter und ein konsequentes Trennen der Abfälle Ihre Entsorgungskosten spürbar senken können.