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Arbeitssicherheit sollte nicht nur als eine gesetzliche Pflicht angesehen werden. Die Bedeutung des Arbeitsschutzes wird leider von vielen Unternehmen unterschätzt. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit ist eine Investition, die sich auszahlt. Sie hilft Betrieben Kosten zu senken und die Produktivität zu erhalten und zu steigern.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wir betreuen Betriebe entsprechend der DGUV Vorschrift 2.

Aufgaben der
Fachkraft für Arbeitssicherheit u.a.:


Beratung des Arbeitgebers:

- bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen

- bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren oder Arbeitsstoffen

- bei der Auswahl und Erprobung der persönlichen Schutzausrüstung

- bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes, der Arbeitsumgebung etc.


- Sicherheitstechnische Überprüfung der Anlagen und technischen Arbeitsmittel vor der Inbetriebnahme sowie der Arbeitsverfahren vor ihrer Einführung

- Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, u.a.Begehungen Feststellung von Mängeln Erarbeitung von Vorschlägen zur Mängelbehebung Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen, Erarbeitung von Vorschlägen zur Behebung der Unfallursachen

- Durchführung von Unterweisungen und Belehrungen, mit dem Ziel, dass alle Beschäftigten sich gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verhalten und entsprechende Schutzausrüstungen und Körperschutzmittel verwenden.

- Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.

- Erstellen von Betriebsanweisungen für Maschinen/ Anlagen und Gefahrstoffe.