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Unternehmen und Betriebe, die Gefahrgüter verpacken, versenden oder transportieren, müssen einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte und beauftragte Personen bestellen.

Von der Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten sind Unternehmen befreit,deren Tätigkeit sich auf die freigestellte Beförderung gefährlicher Güter oder der Beförderung begrenzter Mengen beschränkt die höchstens 50 t netto pro Jahr für den Eigenbedarf befördern die gefährliche Güter ausschließlich empfangen die ausschließlich als Auftraggeber des Absenders an der Gefahrgutbeförderung beteiligt sind, wenn die Menge unter 50 t liegt.

 
Mit uns als Gefahrgutbeauftragten an Ihrer Seite werden Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten im Gefahrgutbereich unterstützt und entlastet.

Sie erhalten:

- eine individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmte Beratung und Betreuung

- die vorgeschriebenen Überwachungen, Schulungen und Unterweisungen der Mitarbeiter

- die gesetzlich verlangte Dokumentation durch Checklisten, Unfall-
meldungen, Jahresberichte usw.

Ihre Vorteile

- Sie sparen Personal und Schulungskosten

- Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung

- Sie werden regelmäßig und zeitsparend betreut

- Sie bleiben auf dem aktuellen Stand der Vorschriften

Haben Sie weitere Fragen? Dann scheuen Sie sich nicht uns anzurufen. Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen.